Ein 22-Jähriger hatte ein Seil über einen Weg gespannt und ein Radfahrer ist schwer gestürzt. Das Landgericht Nürnberg hat ihn zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Alle Infos zu dem Fall hier.

Gerade erst hatten wir uns mit dem Thema Trail Sabotage beschäftigt: Wer könnte dahinter stecken und was sind die Motive dahinter? Da erreicht uns die Meldung, dass das Landgericht Nürnberg einen Täter zu drei Jahren Haft verurteilt hat.

Gerichtsurteil Seilfalle

Im Mai 2017 hatte ein 22-Jähriger ein dünnes Nylonseil nachts über einen Radweg am Main-Donau-Kanal in Berchingen (Kreis Neumarkt, Oberpfalz) gespannt. Ein 54-jähriger Radfahrer ist mit mehr als 20 km/h ungebremst in diese Falle gefahren, blieb mit dem Hals im Seil hängen und stürzte. Er hat sich dabei lebensgefährliche Verletzungen (innere Blutungen des Kehlkopfs, gebrochener Halswirbel, Kopfplatzwunde und Prellungen) zugezogen, musste operiert und auf der Intensivstation behandelt werden. Auch heute ist er noch beeinträchtigt und nicht voll arbeitsfähig.

Das Landgericht Nürnberg sah zwar keinen Tötungsvorsatz, denn der Täter hatte zum Tatzeitpunkt mehr als zwei Promille Alkohol im Blut und auch Drogen konsumiert. Er wurde jedoch wegen schwerer Körperverletzung und vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angeklagt und der Staatsanwalt forderte fünf Jahre Haft wegen versuchtem Mordes. Während dem Prozess hatte der 22-Jährige die Tat zugegeben und beteuert, dass er niemanden verletzen wollte. Sein Verteidiger sah keinen Tötungsvorsatz, denn der Täter kannte das Opfer nicht und hatte so kein Motiv.

Der vorsitzende Richter beurteilte die Tat als unsinnig, wie man es sich kaum vorstellen könnte. Wer so etwas mache, müsse mit einer harten Strafe rechnen. Durch die Alkoholisierung sahen die Rcihter jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit. Das Urteil des Landgericht Nürnbergs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wurde aufgrund der Schwere der Tat ohne Bewährung festgestetzt, um ein Zeichen zu setzen wie der Richter sagte.

Ein 17-jähriger Mitangeklagter, der bei der Tat dabei war, aber sie nicht verhinderte, wurde zu drei Wochen Dauerarrest nach Jugendrecht verurteilt wegen Nichtanzeigen einer geplanten Straftat. An seine Eltern appelierten die Richter, dass der damals 16-Jährige nachts betrunken und bekifft nichts auf der Straße verloren habe und erzieherisch schleunigst „ein paar Pflöcke einzuschlagen“.

Artikel zu dem Fall in der Süddeutschen Zeitung und im Bayerischen Rundfunk hier und hier.

Radfahrerin stirbt bei Unfall mit LKW

Uns beschäftigt nun die Frage, ob die Verurteilung eines LKW-Fahrers zu lediglich einer Geldstrafe von 2.700 Euro wegen fahrlässiger Tötung verhältnismäßig war, nachdem er eine Rentnerin auf dem Fahrrad beim Rechts-Abbiegen in Berlin übersah und sie durch den Unfall verstarb. (Artikel des Tagesspiegels)

Titelbild: Falk Jaquart/ pixelio.de