Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Nachfolgende Bedingungen sind bei allen Leistungen der Prime Sports GmbH für die Online Plattform www.prime-mountainbiking.de, im folgenden kurz PMTB die an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen erbracht werden, gültig, soweit nicht in Einzelverträgen schriftlich etwas anderes vereinbart ist oder PMTB abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich von PMTB widersprochen wurde.

2. Vertragsschluss
a) Angebote von PMTB sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von PMTB zustande. Der genaue Leistungsumfang wird von den Parteien schriftlich in einem gesonderten Vertragsdokument fixiert.
b) Zeitaufwandschätzungen von PMTB sind unverbindlich.

3. Vertragsgegenstand
a) PMTB wird für Kunden grundsätzlich als Dienstleister tätig. Soll zwischen den Parteien ein Kauf- oder Werkvertrag vereinbart werden, so ist der Vertrag ausdrücklich als Kauf- oder Werkvertrag zu kennzeichnen. Die Anforderungen an das Werk sind in letzterem Fall von dem Kunden in einem Pflichtenheft genau festzulegen.
b) Wenn PMTB Aufgaben der Projektleitung übernimmt, ist damit eine dienstliche Unterstellung von Mitarbeitern des Kunden nicht verbunden.
c) Sofern die Lieferung von Software geschuldet ist, wird diese in ausführbarer Form geliefert; der Quellcode verbleibt bei PMTB.
d) Der Kunde ist berechtigt, den Leistungsgegenstand für den vertraglich vereinbarten Zweck beliebig zu nutzen; alle anderen Rechte verbleiben bei PMTB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn PMTB redaktionelle und andere Inhalte liefert. Eigentum und Urheberrechte an Inhalten, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen liegen allein bei PMTB.

4. Lieferungen, Lieferfristen, Abnahme
a) Liefertermin und Fristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie von PMTB schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Bei nachträglichen Vertragsänderungen müssen Liefertermine und Fristen neu vereinbart werden. Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt und erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt.
b) PMTB ist zur teilweisen Lieferung und Leistung berechtigt, es sei denn, diese sind für den Kunden nicht von Interesse.
c) Bei Werkverträgen findet eine schriftlich zu erklärende Abnahme durch den Kunden statt. Der Kunde hat eine Prüffrist von einer Woche, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Werk gilt mit Ablauf der Prüffrist als abgenommen, es sei denn, es wurden vom Kunden während der Prüfzeit nicht unerhebliche Mängel gemeldet.
d) Software darf der Kunde vor Abnahme nicht in den Echteinsatz nehmen.

5. Preise, Verzug
a) Die Preise werden, soweit sie nicht individuell gesondert vereinbart werden, nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen PMTB-Preisliste, die Bestandteil des Vertrages wird, berechnet. Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer.
b) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 12 % Zinsen p.a. sowie Ersatz des Verzugsschadens.
c) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Zu einem früheren Zeitpunkt gerät der Kunde durch eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung in Verzug. Abweichend hiervon gerät der Kunde auch dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Geldforderung zu einem nach dem Kalender bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
d) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden unbeschadet des Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PMTB ausdrücklich anerkannt sind.
f) Nicht gelieferte Reichweiten werden durch Medialeistungen abgegolten. Eine Rückerstattung in Geld findet nicht statt.

6. Mitwirkungsleistungen des Kunden
a) Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen unentgeltlich erbringen, insbesondere alle notwendigen Informationen unaufgefordert rechtzeitig mitteilen. Der Kunde wird PMTB die zur Durchführung der Arbeit erforderlichen Unterlagen, Materialien, Personal, etc. zur Verfügung stellen.
b) Der Kunde gewährleistet, dass er die notwendigen Rechte an sämtlichen von ihm beigebrachten oder zur Verfügung gestellten Materialien, Bildern, Programmen etc. innehat. Der Kunde stellt PMTB von allen Ansprüchen frei, die insoweit gegen PMTB wegen der Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch den Ersatz der Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung von PMTB.
c) Der Kunde wird PMTB einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen, der zur Abgabe und Entgegennahme verbindlicher Erklärungen ermächtigt ist. Der Ansprechpartner wird erforderlichenfalls unverzüglich erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen bzw. Entscheidungen herbeiführen.
d) Auf Wunsch von PMTB wird der Kunde Zwischenergebnisse prüfen und schriftlich dazu Stellung nehmen.

7. Gewährleistung
a) Wird PMTB im Rahmen eines Werk- oder Werkliefervertrages für den Kunden tätig, richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Regelungen:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme der Werkleistung. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsrechte des Kunden aus.
(2) Liegt ein von PMTB zu vertretender Mangel vor, ist der Kunde berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. § 476a BGB gilt entsprechend. PMTB ist berechtigt, die Mangelbeseitigung zu verweigern, soweit diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Kommt PMTB mit der Mangelbeseitigung in Verzug, so kann der Kunde die Mangelbeseitigung auf Kosten von PMTB durchführen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen des § 8 geltend machen.
b) Wird zwischen den Parteien ein Kaufvertrag vereinbart, so richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Regelungen:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der verkauften Sache. Unerhebliche Mängel lösen keine Gewährleistungsrechte des Kunden aus.
(2) Liegt ein von PMTB zu vertretender Mangel vor, ist PMTB nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz im Rahmen des § 8 geltend machen.
(3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde es versäumt, aufgetretene Mängel binnen einer Frist von 7 Tagen anzuzeigen. Die Rügefrist beginnt bei offenkundigen Mängeln mit der Ablieferung der Werkleistung, bei verdeckten Mängeln ab dem Zeitpunkt ihres Auftretens.

8. Haftung
a) PMTB haftet außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
b) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von PMTB besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter von PMTB oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Bei Verlust von Daten haftet PMTB nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.
d) PMTB haftet nicht für die Nichterreichbarkeit von Websites im Internet, die fehlerhafte Übermittlung oder den Verlust von Daten bei Übermittlung von Daten über das Internet oder sonstige Datenverbreitungswege, insbesondere SMS, WAP, etc., sofern hierfür von PMTB nicht zu vertretende Fehler in von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen, Datenleitungen und/oder von diesen vorgehaltener Hard- und/oder Software ursächlich sind.
e) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. Verantwortlichkeit für fremde Inhalte
Sofern PMTB fremde Inhalte hostet oder sonst bereithält, verpflichtet sich PMTB nicht zur Kontrolle oder Untersuchung dieser Inhalte. PMTB kann aus berechtigtem Grund jederzeit Inhalte löschen oder ändern.

10. Eigentumsvorbehalt
PMTB behält sämtliche Rechte an den Leistungen bzw. Lieferungen bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung vor.

11. Verschwiegenheitsverpflichtung
a) Die als vertraulich gekennzeichneten Informationen einschließlich aller darauf bezogener Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird seine Mitarbeiter schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltungspflicht anhalten.
b) Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch alle sonstigen Informationen über Betriebsinterna von PMTB, zu denen der Kunde im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages Zugang erhält.
c) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Laufzeit der Vertragsbeziehung hinaus.

12. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit diesem Vertrag tätigen Mitarbeiter von PMTB aktiv abzuwerben.

13. Sonstiges
a) Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unrechtmäßig, ungültig oder aus irgendeinem Grund undurchführbar sein, gilt diese Bestimmung als trennbarer Teil der Vereinbarung mit dem Kunden und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich zuständig zur Streitentscheidung das Landgericht München I.
c) Es gilt das deutsche materielle Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechts.
d) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis